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Beglaubigungen von Kopien und Personalien

Beglaubigung von Kopien und Personalien


Gerne erstellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnerkontrolle für Sie eine Kopie eines uns vorgelegten Original-Dokumentes und bestätigen die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original. Kopien eines kopierten Dokumentes können nicht beglaubigt werden. Bitte bringen Sie daher nur Original-Dokumente mit.

Personalien werden aufgrund der Einwohnerkontrolldaten bestätigt. Bitte bringen Sie für die Beglaubigung einen amtlichen Ausweis mit.

Zuständige Abteilung