Öffentliche Auflage - Gebührenreglement für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Der Gemeinderat hat ein neues Reglement verabschiedet, das die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen der Verwaltung und die Nutzung des öffentlichen Raums festlegt. Es schafft eine transparente Grundlage für die faire Kostenbeteiligung der Nutzenden und setzt das Verursacherprinzip konsequent um.
Inhalt des neuen Reglements
Das neue Gebührenreglement definiert Entgelte für eine Vielzahl von gemeindeverwaltungsspezifischen Leistungen und die Nutzung des öffentlichen Raums, die bisher nicht geregelt waren. Die Gebühren decken die Kosten, die durch die veranlassten Dienstleistungen entstehen. Im Anhang des Reglements sind die Ansätze für verschiedene Bereiche detailliert aufgeführt.
Inkraftsetzung
Das Reglement wird auf den 1 März 2025 in Kraft gesetzt. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum.
Wichtiger Hinweis zum fakultativen Referendum
Gestützt auf Artikel 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bichelsee-Balterswil kann gegen dieses Reglement das fakultative Referendum ergriffen werden. Wenn 60 Stimmberechtigte innert drei Monaten nach dieser Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan ein entsprechendes Begehren einreichen, wird der Beschluss des Gemeinderates über dieses Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt. Die Unterschriftenliste muss die formellen Anforderungen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen.
Die Referendumsfrist beginnt am 8. November 2024 und endet am 7. Februar 2025. Das Reglement kann auf Anfrage bei der Gemeindekanzlei in gedruckter Form bezogen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Claudia Thalmann, Gemeindeschreiberin (direkt: 058 346 99 80) gerne zur Verfügung.
Gebührenreglement für Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung