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Brieflich Stimmen

Möchten Sie brieflich abstimmen?

  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis; ohne Unterschrift ist Ihre Stimmabgabe ungültig.
  • Legen Sie die handschriftlich ausgefüllten Stimm- bzw. Wahlzettel in das Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Legen Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis und das Stimmzettelcouvert ins Antwortcouvert. Achten Sie darauf, dass die Rücksendeadresse im Couvertfenster sichtbar ist.
  • Senden Sie das Antwortcouvert rechtzeitig ab. Stimmzettel, die das Wahlbüro bis am Sonntag, 09.00 Uhr, nicht erreichen, können nicht berücksichtigt werden. Das Antwortcouvert kann auch bis am Sonntag, 09.00 Uhr in den Briefkasten des Gemeindehauses eingeworfen werden.
  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
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