Öffentliche Auflage - Anpassung des Unterhaltsreglements
Der Gemeinderat hat am 31. März 2025 eine Änderung des Unterhaltsreglements für Flur- und Waldstrassen sowie Entwässerungsanlagen beschlossen.
Die Anpassung betrifft insbesondere die Zuständigkeiten und Kostenregelung bei Entwässerungsanlagen und schafft Klarheit in der Abgrenzung zwischen Gemeinde- und Grundeigentümerpflichten.
Inhalt des neuen Reglements
Das Unterhaltsreglement ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. In der praktischen Anwendung zeigte sich jedoch, dass insbesondere bei Drainagen die Zuordnung der Unterhaltspflichten zu wenig klar geregelt war. Die nun beschlossene Änderung definiert, dass alle Sammelentwässerungsleitungen mit einer Nennweite von 200 mm oder mehr als Vorflutleitungen gelten. Diese unterliegen künftig der Kontrolle, dem Unterhalt und teilweise der Finanzierung (50 %) durch die Gemeinde.
Leitungen mit kleinerem Durchmesser, sogenannte Sauger und Sammelleitungen, bleiben vollständig in der Verantwortung der Grundeigentümer. Die Reglementsergänzung erleichtert die Beurteilung von Zuständigkeiten insbesondere bei Erneuerungen im Bereich der Landwirtschaft und sorgt für Transparenz bei der Kostenverteilung.
Inkraftsetzung
Das Reglement wird auf den 1. August 2025 in Kraft gesetzt. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum.
Wichtiger Hinweis zum fakultativen Referendum
Gestützt auf Artikel 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bichelsee-Balterswil kann gegen dieses Reglement das fakultative Referendum ergriffen werden. Wenn 60 Stimmberechtigte innert drei Monaten nach dieser Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan ein entsprechendes Begehren einreichen, wird der Beschluss des Gemeinderates über dieses Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt. Die Unterschriftenliste muss die formellen Anforderungen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen.
Die Referendumsfrist beginnt am 4. April 2025 und endet am 4. Juli 2025.
Für Rückfragen steht Ihnen Claudia Thalmann, Gemeindeschreiberin (direkt: 058 346 99 80) gerne zur Verfügung.
Unterhaltsreglement
Änderungsübersicht Unterhaltsreglement