Öffentliche Auflage - Revision des Friedhofs- und Bestattungsreglements
Der Gemeinderat hat das Friedhof- und Bestattungsreglement überarbeitet und verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Reglement vom 27. November 2007 und wurde an die heutigen gesetzlichen Vorgaben sowie die aktuelle Praxis angepasst.
Das Reglement wurde strukturell überarbeitet und sprachlich modernisiert. Gleichzeitig wurden einzelne Bestimmungen inhaltlich präzisiert und in wichtigen Bereichen angepasst.
Ziel der Revision ist es, die Regelungen klarer zu machen, Zuständigkeiten eindeutig festzulegen und Abläufe zu vereinfachen.
Was ändert sich?
Für die Bevölkerung bleibt das Wichtigste gleich: Bestattungen werden weiterhin wie bisher organisiert und durchgeführt.
Die Änderungen betreffen vor allem die Organisation und die Abläufe im Hintergrund:
- Klare Zuständigkeiten
Die Aufgaben von Gemeinderat, Friedhofskommission und Verwaltung sind neu eindeutig geregelt und voneinander abgegrenzt. - Einfacheres Verfahren bei Einsprachen
Entscheide können neu direkt beim Gemeinderat angefochten werden. Die Frist dafür beträgt 30 Tage. - Präzisere Vorschriften für Grabmäler
Die Anforderungen an Gesuche, Materialien, Masse und Ausführung werden klarer geregelt. Neu bestehen insbesondere verbindliche Vorgaben zum Fundament, zu Arbeitszeiten sowie zur Haftung bei Schäden. - Vereinheitliche Gebührenregelung
Die Gebühren werden neu systematisch geregelt und durch den Gemeinderat festgelegt.
Die grundlegenden Prinzipien des Friedhofwesens, insbesondere Pietät, Ordnung und Würde, bleiben unverändert bestehen.
Inkraftsetzung
Das Reglement wird per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum.
Wichtiger Hinweis zum fakultativen Referendum
Gestützt auf Artikel 13 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bichelsee-Balterswil kann gegen dieses Reglement das fakultative Referendum ergriffen werden. Wenn 60 Stimmberechtigte innert drei Monaten nach dieser Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan ein entsprechendes Begehren einreichen, wird der Beschluss des Gemeinderates über dieses Reglement der Gemeindeversammlung vorgelegt. Die Unterschriftenliste muss die formellen Anforderungen gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht erfüllen.
Die Referendumsfrist beginnt am 3. April 2026 und endet am 3. Juli 2026.
Friedhof- und Bestattungsreglement
Für Rückfragen steht Ihnen Claudia Thalmann, Gemeindeschreiberin, 058 346 99 80 oder gemeindekanzlei@bichelsee-balterswil.ch gerne zur Verfügung.