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Kanton Thurgau erlässt Wasserentnahmeverbot aus Gewässern

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen setzen den Gewässern im Kanton Thurgau zunehmend zu.

 

Viele Bäche, Flüsse und Weiher führen derzeit deutlich weniger Wasser als üblich. Um Fische, Wasserlebewesen und empfindliche Ökosysteme zu schützen, hat der Kanton die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bis auf Weiteres verboten.

Von der Massnahme betroffen sind Bäche, Flüsse sowie natürliche und künstliche Weiher. Nicht betroffen sind der Bodensee, der Rhein, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee sowie Wasserentnahmen aus Grund- und Quellwasser.

Der Kanton reagiert damit auf die anhaltende Trockenperiode. Trotz einzelner Niederschläge haben sich die Wasserstände vieler Gewässer nicht ausreichend erholt. Die Behörden beobachten die Situation laufend und werden das Verbot aufheben, sobald sich die Lage nachhaltig entspannt.

Weitere Informationen und die vollständige Mitteilung des Kantons finden Sie hier:
Verbot von Wasserentnahme aus Oberflächengewässern