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Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2027–2031

Am 1. Juni 2027 beginnt die neue vierjährige Amtsdauer der Gemeindebehörden. Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen auf Sonntag, 29. November 2026, festgelegt.


Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2027–2031 sind sämtliche Sitze neu zu besetzen:

Gemeindepräsidium
1 Sitz

Gemeinderat
6 Sitze

Rechnungsprüfungskommission
4 Mitglieder und 1 Ersatzmitglied

Wahlbüro
6 Urnenoffizianten und 2 Ersatzmitglieder

 

Einreichung von Wahlvorschlägen

Vorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste müssen bis spätestens Montag, 5. Oktober 2026, 11:00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei Bichelsee-Balterswil, Auenstrasse 6, 8363 Bichelsee, eingegangen sein.

Wahlvorschläge sind auf einem der folgenden offiziellen Wahlvorschlagsformulare der Gemeinde Bichelsee-Balterswil einzureichen:
Wahlvorschlagsformular Gemeindepräsidium
Wahlvorschlagsformular Gemeinderat
Wahlvorschlagsformular Rechnungsprüfungskommission
Wahlvorschlagsformular Ersatzmitglied Rechnungsprüfungskommission
Wahlvorschlagsformular Wahlbüro
Wahlvorschlagsformular Ersatzmitglied Wahlbüro

Die Wahlvorschlagsformulare können auch bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Die vorgeschlagenen Personen haben ihre Kandidatur mit der eigenen Unterschrift zu bestätigen. Zusätzlich ist jeder Wahlvorschlag von mindestens zehn weiteren im Wahlkreis wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Bei bisherigen Behördenmitgliedern genügt die eigene Unterschrift. Einmal geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.

Die Namenliste der Kandidatinnen und Kandidaten wird nach Ablauf der Eingabefrist veröffentlicht. Gewählt werden können auch Personen, die nicht auf der Namenliste aufgeführt sind.

 

Stille Wahl

Für die Rechnungsprüfungskommission und das Wahlbüro ist eine stille Wahl möglich. Werden nicht mehr Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze zu besetzen sind, gelten die Vorgeschlagenen als still gewählt. Allfällig verbleibende Sitze werden an der Urne besetzt. Gehen mehr gültige Wahlvorschläge ein, als Sitze zu besetzen sind, findet für das betreffende Organ die angekündigte Urnenwahl statt.

 

Claudia Thalmann, Gemeindeschreiberin