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Handlungsfähigkeitszeugnis

Handlungsfähigkeitszeugnis


Das Handlungsfähigkeitszeugnis gibt Auskunft, über die Handlungsfähigkeit einer Person. Bei allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit kann kein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich bezogen, telefonisch, per Einwohnerdienste oder via Online-Schalter bestellt werden.

Kosten

Fr. 10.00 am Schalter
Fr. 15.00 per Post zugestellt

Zuständige Abteilung