Quellensteuern
Quellensteuer
Der Quellensteuer unterliegen ausländische Staatsangehörige, welche die fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung (Bewilligung C) nicht besitzen, sich jedoch im Kanton Thurgau aufhalten und in unselbständiger Stellung erwerbstätig sind.
Weitere Informationen zum Bereich Quellensteuer sowie die massgebenden Tarife und Formulare finden sie auf der Website der Kantonalen Steuerverwaltung (Steuerverwaltung Thurgau).