Stundungsgesuch
Stundungsgesuch
Ein Stundungsgesuch muss schriftlich ans Steueramt eingereicht werden oder Sie können persönlich am Schalter vorsprechen. Es werden keine telefonischen Stundungsgesuche bewilligt.
Für Stundnungsgesuche länger als 16 Monate nach Fälligkeit der Schlussrechnung wird der Fragebogen Steuerstundung verlangt.