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Einbürgerungsgesuche

EINBÜRGERUNGEN

Sie wollen sich einbürgern lassen? Das Schweizer Bürgerrecht können Sie durch die erleichterte oder durch die ordentliche Einbürgerung erlangen. Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite um mit Ihnen das richtige Einbürgerungsverfahren zu ermitteln.
 

Gesetzliche Grundlagen

Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsgesetz, BüG)
Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung, BüV)
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG)
Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)

 


 

Ordentliches Einbürgerungsverfahren

Für alle Ausländerinnen und Ausländer, die in der Regel seit mindestens 10 Jahre in der Schweiz wohnen und eine Niederlassungsbewilligung C haben. Weitere Informationen zum ordentlichen Verfahren finden Sie hier.

Gesuchsformular

Gesuchsformulare sind persönlich bei der Gemeindekanzlei abzuholen. Vereinbaren Sie einen Termin, so kann genügend Zeit für Sie eingeplant werden.

Kosten

Die Kosten für die ordentliche Einbürgerung finden Sie hier.

Links

Weitere Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren finden Sie auf folgenden Websites:
Amt für Handelsregiser und Zivilstandswesen TG
Staatssekretariat für Migration SEM

 


 

Erleichtertes Verfahren

Vom erleichterten Einbürgerungsverfahren, können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern, Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen oder Ausländerinnen und Ausländer der dritten Ausländergeneration Gebrauch machen.

Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid zuständig. Nähere Angaben zu den Voraussetzungen und zum Verfahrensablauf finden Sie hier

Gesuchsformular

Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei Bichelsee-Balterswil, beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen sowie direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) bestellt werden. 
 

Für weitere Auskünfte zur erleichterten Einbürgerung wenden Sie sich bitte direkt an das Staatssekretariat für Migration (SEM).

 

Zuständige Abteilung