Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Beglaubigung von Unterschriften und Fotokopien
Es gilt folgende Punkte zu beachten:
- Die Person, welche eine Unterschriftsbeglaubigung wünscht, muss persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei erscheinen.
- Es ist ein gültiger Personalausweis (z. B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis) mitzubringen.
- Die Unterschrift ist sinnvollerweise erst auf der Gemeindekanzlei zu leisten.
Für diese Dienstleistung werden keine Gebühren erhoben.