Temporäre Reklame
Gesuch um Bewilligung für temporäre Reklame
Temporäre Reklamen tragen dazu bei, auf Veranstaltungen, Aktionen, Neueröffnungen oder andere öffentliche Anlässe aufmerksam zu machen. Damit die Verkehrssicherheit, das Ortsbild sowie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden können, ist für das Anbringen von zeitlich befristeten Werbeträgern auf öffentlichem Grund oder an bestimmten Standorten eine Bewilligung erforderlich.
Mit dem nachstehenden Gesuchsformular können Sie die Bewilligung für eine temporäre Reklame beantragen. Wir bitten Sie, das Gesuch vollständig auszufüllen und die erforderlichen Angaben zum Standort, zur Art der Reklame sowie zur vorgesehenen Dauer der Aufstellung einzureichen.
Das schriftliche Gesuch ist frühestens 3 Monate, mindestens aber 3 Wochen vor dem Aushang an die Bauverwaltung Bichelsee-Balterswil bauamt@bichelsee-balterswil.ch zu richten.
Die Gemeindeverwaltung prüft das Gesuch und informiert Sie nach erfolgter Beurteilung über den Entscheid sowie allfällige Auflagen.
Ablauf:
- Formular ausfüllen: Der Gesuchsteller muss das bereitgestellte Formular vollständig ausfüllen und dabei Informationen wie Standorte, Grössen der Plakate usw. angeben.
- Beilagen zusammenstellen: Je nach Standort sind zusätzliche Unterlagen wie ein Situationsplan oder eine Einverständniserklärung der Grundeigentümer erforderlich.
- Einreichung: Das ausgefüllte Formular ist mit allen notwendigen Beilagen an das Bauamt Bichelsee-Balterswil zu senden.
- Prüfung: Die Gemeinde prüft das Gesuch und klärt etwaige Anforderungen mit den zuständigen Behörden.