Feuerungskontrolle
Wie die grossen Anlagen müssen auch Kleinfeuerungen die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) für verschiedene Schadstoffe einhalten.
Der Gemeinderat hat Herrn Stefan Zuber zum Feuerungskontrolleur gewählt, um die erforderlichen Messungen vorzunehmen.
Als Kleinfeuerungen gelten:
- Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis 1 MW (Megawatt)
- Holzheizkessel (Stückholz, Holzpellets, Holzschnitzel) mit einer FWL bis 70 kW
- Einzelraumfeuerungen (Kachelofen, Cheminée, Schwedenofen)
Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Umwelt Kanton Thurgau.