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Feuerungskontrolle

 

Wie die grossen Anlagen müssen auch Kleinfeuerungen die Emissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) für verschiedene Schadstoffe einhalten.
Der Gemeinderat hat Herrn Stefan Zuber zum Feuerungskontrolleur gewählt, um die erforderlichen Messungen vorzunehmen.

Als Kleinfeuerungen gelten:

  • Öl- und Gasfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) bis 1 MW (Megawatt)
  • Holzheizkessel (Stückholz, Holzpellets, Holzschnitzel) mit einer FWL bis 70 kW
  • Einzelraumfeuerungen (Kachelofen, Cheminée, Schwedenofen)

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Website des Amt für Umwelt Kanton Thurgau.

 

Zuständige Abteilung