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Fahrbewilligung für Flur- und Waldstrassen


Befahren von Flurstrassen

Im Gemeindegebiet sind sämtliche Flur- und Waldstrassen mit einem dreiteiligen Fahrverbot signalisiert. Die Gemeinde kann KEINE Bewilligungen für das Befahren von Flurstrassen erlassen. Dies fällt in die Zuständigkeit der Kantonspolizei. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Anträge bei der KAPO einzureichen.


Merkblatt Fahrverbote auf Waldstrassen
Gesuch um Erteilung einer Bewilligung auf dem Gebiet des Kantons Thurgau


 

Zuständige Abteilung