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Periodische Wiederinstandstellung PWI


aktualisiert am 28. Oktober 2024

Einkiesen und Ruhephase 

An den Flur- und Waldstrassen wurde mit dem Einkiesen begonnen. Die Kiesstrassen benötigen nach dem Einkiesen eine Ruhephase, in der sie nicht belastet werden dürfen. So kann das frische Kies optimal verdichten und seine volle Stabilität erreichen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, die frisch eingekiesten Strassen weder mit schweren Maschinen zu befahren noch für Reitwege zu nutzen. Die betroffenen Strassen werden mit Verbotsschildern gekennzeichnet. Durch Ihre Rücksichtnahme tragen Sie wesentlich zum Erhalt und zur Langlebigkeit der Strassen bei.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

 



aktualisiert am 24. Juni 2024

Die Arbeiten für das PWI starten 

Voraussichtlich Anfangs August ist es endlich soweit! Spielt das Wetter mit, dürften die Kiesstrassen bis Mitte November abgeschlossen sein. Die Umsetzung der Belagsstrassen werden voraussichtlich im Sommer 2025 durchgeführt.
Die Planungs- und Projektierungsarbeiten führt das Landwirtschaftsamt zusammen mit den ITK Planungen GmbH aus. Als Unternehmer wurde die Firma Vetter AG verpflichtet. Ein aktueller Situationsplan steht Ihnen unten zum Download bereit.

Die Anstösser der Flur- und Waldstrassen werden in den nächsten Tagen schriftlich aufgefordert, bis zum Baustart ihre Holzdepots, Maschinen und Ballen mind. 1,5m vom Strassenrand wegzuräumen.

Während der Bauphase sowie nach dem Erstellen der Planie werden die Strassenabschnitte für ca. 1 – 2 Wochen gesperrt. Zufahrten für Anstösser sind erlaubt. Wir bitten Sie, die temporären Absperrungen zu respektieren. Damit tragen Sie aktiv dazu bei, dass die Bauarbeiten zügig vorankommen und sich die Lebensdauer der sanierten Flurstrassen erhöht.

Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen die Abteilung Bau & Umwelt

 


 

Infoveranstaltung PWI

Der Gemeinderat lädt die interessierte Stimmbevölkerung zur Information und Klärung offener Fragen ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 04.10.2023 ab 20:00 Uhr im Evangelischen Kirchgemeindehaus, Bichelsee, statt.

 


 

Was ist die Periodische Wiederinstandstellung PWI?

Im Rahmen der Agrarpolitik 2002 wurden die Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Strukturverbesserungen dahingehend erweitert, dass seit einer auf den 1. Januar 2004 erfolgten Anpassung der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) Investitionshilfen für die periodische Wiederinstandstellung (PWI) von Bodenverbesserungen geleistet werden können. Der Kanton Thurgau hat die Neuerung mit der Teilrevision der kantonalen Meliorationsverordnung (MelV) vom 2. Mai 2006 aufgenommen und die Bedingungen und Auflagen für die Ausrichtung solcher Kantonsbeiträge für Flurstrassen folgendermassen geregelt:

  1. Die rechtskräftige Auflösung der Güterzusammenlegungskorporation muss mehr als 20 Jahre zurückliegen;
  2. Die ersuchende Unterhaltskörperschaft hat noch nie einen solchen Beitrag für die betreffende Bodenverbesserung erhalten;
  3. Die ersuchende Unterhaltskörperschaft deckt in der Regel ein ganzes Gemeindegebiet ab;
  4. Die ersuchende Unterhaltskörperschaft verfügt über rechtsgenügende Statuten oder ein aktuelles Reglement;
  5. Die Anlagen wurden bisher sachgerecht unterhalten;
  6. Das Projekt muss in der Regel innerhalb eines Jahres ab Beitragszusicherung realisierbar sein.

Gestützt auf Art. 14b, Abs. 3 MelV hat das Landwirtschaftsamt in einem Merkblatt folgende zusätzliche Bestimmungen festgelegt

  1. Ergänzungen, Neuanlagen und Instandstellung von Entwässerungsanlagen werden nicht unterstützt;
  2. Die beitragsberechtigten Kosten müssen mindestens CHF 100'000.- betragen;
  3. Die Projektierung und Bauleitung erfolgt durch die Abteilung Strukturverbesserungen des Landwirtschaftsamtes.

Seit 2008 sind auch die Walderschliessungsstrassen in die PWI miteinbezogen. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie für die Flurstrassen. Die Beitragsgewährung stützt sich jedoch auf die Waldgesetzgebung.

Zustand einer Flurstrasse 1 Jahr nach der Sanierung
Zustand einer Sanierungsbedürftigen Flurstrasse

 

Geschichte

2023
Kostenvoranschlag durch das vom Landwirtschaftsamt beauftragte Ingenieurbüro.
Antrag des Gemeinderats für einen Projektkredit in Höhe von CHF 1'660'000.-.
Urnenabstimmung am 22. Oktober 2023.

2022
Systematische Zustandserfassung der Flur- und Waldstrassen durch Landwirtschaftsamt, Forstamt und Abteilung Bau & Umwelt.
Das Unterhaltsreglement und der Plan erhalten die Zustimmung der Gemeindeversammlung.

2021
Überarbeitung des Unterhaltsreglements und des Plans aus dem Jahr 1996; Genehmigung des Unterhaltsreglements und des Plans durch das Landwirtschaftsamt sowie durch den Gemeinderat.

2020
Erstes Treffen zwischen Vertretern der Gemeinde und dem Landwirtschaftsamt, um das Projekt zu lancieren, mit dem Ziel, dies im Jahr 2024 umzusetzen.
Grundlagenerarbeitung und Klärung der Zuständigkeiten für Strassen und Gemeindestrassen sowie Entwässerungsleitungen.

2018
Regierungsratsbeschluss über die Zusicherung von Kantonsbeiträgen für die PWI, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und das Projekt bis spätestens Ende 2024 realisiert wird.

2017
Anmeldung der Gemeinde Bichelsee-Balterswil beim Landwirtschaftsamt des Kantons Thurgau für das Projekt PWI.

1979 - 2000
Gesamtmelioration (=gesamtheitliche Projekte zur Erhaltung, Gestaltung und Förderung des ländlichen Raums und insbesondere der Landwirtschaft) in den damaligen Ortsgemeinden Balterswil und Bichelsee. 
Im Rahmen der Güterzusammenlegung wurden total 47‘024 Meter neue Strassen erstellt.
Es sind total 19‘730 Meter Strassen mit einer Fläche von 77‘058 Quadratmeter mit Belag be­festigt worden.
Total Länge Flur- und Waldstrassen: 66‘754 Meter.
Für die Sicker-, Ableitungen und Drainagen waren 62‘616 Meter Leitungen erfor­derlich.
Insgesamt wurden CHF 726'686.- investiert.

 

Projektbeschreibung

Bei einer periodischen Wiederinstandstellung (PWI) der Flur- oder Waldstrassen werden folgende Arbeitsschritte ausgeführt:

  1. Suchen der vermarkten Grundstücke der Strassen (Grenzpunkte)
  2. Abschälen der Bankette (etwas erhöhter Randstreifen neben der Fahrbahn)
  3. Freilegen der Entwässerungsanlagen (Schächte und Durchlässe)
  4. Ergänzung der Entwässerungsanlagen nach Bedarf
  5. Punktuelles Einbringen von Wandkies zur Verbesserung der Tragfähigkeit
  6. Erstellen der Bombierung
  7. Flächiges Einbringen einer Verschleissschicht (Feinbekiesung)
  8. Verdichten

Nach dem Verdichten muss der Strassenkörper ruhen und darf für einige Wochen nicht befahren werden.


Karte Flur- und Waldstrassen für PWI
PWI Kostenschätzung
Unterhaltsreglement